28-Jähriger muss wegen diverser Straftaten drei Jahre und neun Monate in Haft

Post by (schmuck) may 2012

Bad Kreuznach - Einen Rückfall in den Drogenkonsum kommt einem 28-Jährigen aus Bad Kreuznach nun teuer zu stehen. Wegen einer ganzen Reihe von Straftaten, die quer durchs Strafgesetzbuch reichen – von Körperverletzung über Diebstahl und Anstiftung zum Diebstahl bis hin zu Hehlerei – verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

 

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So soll der Angeklagte für wenig Geld Schmuck im Wert von über 20 000 Euro gekauft haben, der bei Einbrüchen in ein Geschäft in der Mannheimer Straße gestohlen wurde. In einem anderen Fall klaute er, zusammen mit einem Komplizen, in einem Fahrradgeschäft ein teures Sicherheitsschloss. Von einem Kumpel aus der Drogenszene forderte der Angeklagte Geld für seine Rauschgiftlieferung. Als der nicht zahlen wollte, setzte es einmal zwei harte Schläge in den Magen. Bei anderer Gelegenheit forderte der Angeklagte den Mann auf, für ihn stehlen zu gehen. Der führte diese „Aufträge“ auch aus und besorgte Parfüm aus einer Drogerie und eine Sonnenbrille aus einem Optikerfachgeschäft.
Drogen führten den Angeklagten bereits 2003 in die Jugendstrafanstalt. Nach erfolgreicher Therapie habe er geheiratet und sein Leben sei in ordentlichen Bahnen verlaufen, berichtete der Mann vor Gericht. 2010 sei es dann aber zu einem Rückfall gekommen. Aufputschmittel und Haschisch habe er genommen, Alkohol getrunken und seine Zeit an Spielautomaten verbracht. Aus diesem Grund sei ein ganzer Schuldenberg entstanden. In dieser Mischung aus Drogenkonsum und Schuldendruck sei es dann wieder zu Straftaten gekommen, die er sehr bedauere, so der Angeklagte. 
In der bevorstehenden Haftzeit wolle er erneut eine Therapie absolvieren, kündigte er an. Das sei er auch seiner Familie, seiner Frau und seinem Kind schuldig. Er räumte den größten Teil der Anklagepunkte ein und nahm das Urteil an. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft kündigte an, ebenfalls kein Rechtsmittel einlegen zu wollen. rm


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