Diebische Sekretärin bleibt hinter Gittern

Post by (schmuck online shop) Jan 2012

Eine frühere Chefsekretärin aus Meiningen muss wegen Untreue fünf Jahre hinter Gitter. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie über Jahre hinweg rund 300 000 Euro aus der Firmenkasse in die eigene Tasche gesteckt.

Von Marko Hildebrand-Schönherr
  • Nach der Urteilsverkündung am späten gestrigen Nachmittag wurde die frühere Chefsekretärin mit einem Transporter der Thüringer Justiz zurück in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht, wo sie seit Oktober in U-Haft sitzt. Foto: hi

Meiningen - In einer Verhandlungspause kurz vor der Urteilsverkündung am späten gestrigen Nachmittag plauderte die Angeklagte mit dem auffallend rot-schwarz gefärbten Haar noch munter mit Justizbeamten in der Bankreihe hinter ihr. Von Reue oder Scham keine Spur - trotz der schweren Anschuldigungen und der erdrückenden Beweislage. Nur aus ihrer Sitzhaltung ließ sich vermuten, dass sich die 54-Jährige doch unwohl fühlte und die Blicke scheute zu einstigen Kollegen und Bekannten im Saal. Sie rückte stets ihren Stuhl so weit herum, dass sie mit dem Rücken zu den zahlreichen Zuschauern saß.

Fünf Jahre muss sie nun hinter Gitter, seit vergangenem Oktober sitzt sie bereits in der JVA Chemnitz in Untersuchungshaft. Für das Meininger Landgericht sind die Beweise nach drei Verhandlungstagen eindeutig: Die ehemalige Chefsekretärin der Ingenieurdienste für Wasserwirtschaft (IDW) nutzte ihre Position und die fehlende Kontrolle skrupellos aus, um allein in den Jahren 2004 bis 2007 in 130 Fällen zusammen rund 300 000 Euro aus der Firma in ihre Tasche zu bringen. Ihre Masche, um an das viele Geld zu kommen: Sie fingierte im großen Stil Quittungen und Belege für den angeblichen Versand von Briefen, Päckchen und Paketen, den Kauf von Briefmarken oder das Auffüllen der firmeneigenen Frankiermaschine. Das Geld indes wanderte in ihr Portemonnaie.

Sie hat sich sicher gefühlt

Sie muss sich sehr sicher gefühlt haben, hatte offenbar keine Angst aufzufliegen. An manchen Tagen ging sie in die Vollen. So zweigte sie mit falschen Belegen drei Mal kurz hintereinander jeweils 6000 Euro aus der Firmenkasse ab. Verbucht wurden die 18 000 Euro dabei als Ausgabe für die Frankiermaschine. Warum niemandem diese hohen Kosten spanisch vorkamen, nie tiefer nachgeforscht wurde, löst heute Kopfschütteln aus. Das Unternehmen mit nicht einmal 20 Mitarbeitern häufte Portokosten wie ein Versandunternehmen an, als die Angeklagte dafür zuständig war. So sind in den Jahren 2002 bis 2008 insgesamt über 800 000 Euro allein fürs Porto angefallen - eine gigantische Summe. Diese schrumpfte rapide nach dem Rauswurf der Chefsekretärin wegen Arbeitszeit-Unregelmäßigkeiten.

Die Staatsanwaltschaft attestierte der Angeklagten eine "erhebliche kriminelle Energie" und Dreistigkeit. Laut Gericht nutzte sie ihre herausragende Position im Unternehmen, ihre langjährige Dienstzeit und Vertrauensstellung sowie die Gutmütigkeit ihrer Kollegen aus. Dem Vorsitzenden Richter fiel auf, dass sich die Angeklagte selbst im Gerichtssaal dominant und überheblich gegenüber einstigen Kollegen verhielt, die als Zeugen aussagten.

Höchstwahrscheinlich ist der finanzielle Schaden für das Unternehmen noch viel höher als die zur Anklage gebrachten und im Urteil zugrunde gelegten rund 300 000 Euro. Die mutmaßlichen Taten aus den Jahren 2002, 2003 und 2004, in denen von ihr ebenfalls hohe Portokosten verbucht wurden, sind verjährt und können strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.

Ihr luxuriöser Lebensstil wunderte IDW-Mitarbeiter schon damals gehörig. Der viele Schmuck, die teure Kleidung, die komfortabel eingerichtete Wohnung, die häufigen Reisen auf die Insel Mauritius - das alles konnte sie nie und nimmer mit ihrem Monatsgehalt von 1300 Euro finanzieren. Sie gab sich gern gönnerhaft, verteilte Geschenke. Noch heute erzählen einstige Kollegen von der rauschenden Party der Chefsekretärin zu ihrem 50. Geburtstag, für die sie angeblich 12 000 Euro bezahlte. Die Angeklagte selbst betonte, sich durch ihrer Arbeit als Versicherungsmaklerin viel leisten zu können.

Höchstwahrscheinlich wurde die prunkvolle Privat-Sause mit dem abgezweigten Geld aus der IDW-Firmenkasse bezahlt. Von ihrem Konto jedenfalls ging das Geld nicht ab. Beamte der Suhler Kripo fanden heraus: Auf alle vier Konten der Angeklagten gingen zwar Lohn und andere Beträge ein, niemals aber wurde Bargeld abgehoben oder eine EC-Karten-Lastschrift für den Einkauf im Supermarkt oder der Drogerie auf den Konten verbucht. Und das über den Zeitraum von 2004 bis 2008 ...

Den Verdacht, sie habe ihre gesamten Lebenshaltungskosten mit dem veruntreuten Firmengeld bestritten, hält das Gericht für begründet. Nach Worten des Vorsitzenden Richters liegen überzeugende Beweise für ihre Schuld vor. Den vom Verteidiger geäußerten Verdacht, die als Zeugen geladenen Mitarbeiter hätten das Geld wie auf den Auszahlungsbelegen vermerkt tatsächlich ausgehändigt bekommen, bezeichnete das Gericht als absurd und lebensfremd. Schließlich hatten zwei Zeuginnen das Verfahren gegen die Angeklagte erst ins Rollen gebracht. Wenn sie tatsächlich, wie es die Belege vorgaukeln, je 50 000 Euro bekommen hätten - warum sollten sie dann die Sache ans Licht bringen? Nach der Entlassung der Chefsekretärin waren beide erstmals zum Aufladen der Frankiermaschine zur Post gegangen und stellten dabei die Unregelmäßigkeiten auf den Belegen fest.paarschmuck 

Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte wegen erheblicher Zweifel an den Aussagen der Zeugen auf Freispruch.

Geht IDW leer aus?

Die Ingenieurdienste für Wasserwirschaft GmbH, die den kommunalen Zweckverbänden in Südthüringen gehört, hat inzwischen Schadenersatz von der Ex-Sekretärin gefordert. Die Firma will das veruntreute Geld zurück. Womöglich geht sie aber leer aus: Der Anspruch ist nämlich erst im vergangenen Monat gestellt worden. Nach Auffassung des Gerichts ist das zu spät gewesen und die Frist verstrichen. Allerdings wird die Angeklagte das Geld auch nicht behalten können. Laut Urteil zieht der Staat von ihrem Vermögen exakt 288 330,63 Euro ein. So wird sichergestellt, dass die Meiningerin das erschlichene Geld nicht behalten kann. Denn das, so der Richter, wäre "ein untragbares Ergebnis und nicht im Sinne der Gerechtigkeit".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem soll in einem weiteren Verfahren gegen die 54-Jährige wegen Provisionsbetruges bei Versicherungen Anklage erhoben werden.



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